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Originalteile-Garantie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A rider on the Triumph Scrambler 1200 riding along a scenic route

 

 

ZU BEACHTEN

Vielen Dank, dass Sie sich für ein Triumph Originalteil entschieden haben. Dieses Teil ist das Ergebnis einer bewährten Entwurfs- und Konstruktionstechnik, von eingehenden Tests und dem fortwährenden Streben von Triumph nach höchster Zuverlässigkeit, Sicherheit und Leistung.

Legen Sie Ihrem Triumph-Händler bei allen Wartungs-, Reparatur- und Garantiearbeiten das zu Ihrem Motorrad gehörende Servicehandbuch vor.

Für alle neuen Triumph Originalteile, die bei einem Vertragshändler erworben werden, wird eine 24-monatige Garantie ohne Kilometerbegrenzung gewährt, beginnend mit dem Tag der ersten Zulassung oder mit dem Verkaufsdatum, wenn das Motorrad nicht zugelassen wird, oder dem Datum des Kaufs des Ersatzteils.

Innerhalb der Garantiezeit garantiert TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED, dass das neue Triumph-Teil zum Zeitpunkt seiner Fertigung frei von Material- und/oder Fertigungsfehlern ist.

Alle Teile, bei denen in diesem Zeitraum ein Schaden festgestellt wird, werden im Ermessen von TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED durch einen Triumph-Vertragshändler repariert oder ersetzt.

Für jedes im Rahmen der Garantie ersetzte Teil wird für die verbleibende Zeit der Garantie ebenfalls eine Haftung gewährt.

Jedes im Rahmen der Garantie ersetzte Teil muss vom Händler/Lieferanten an TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED zurückgegeben werden und geht in das Eigentum von TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED über.

 

 

1.Die Maschine darf nicht für Wettbewerbe eingesetzt oder unsachgemäß* gebraucht, oder unzureichend instand gehalten, oder falsch gewartet oder instand gehalten worden sein.

2.Die Maschine muss von einem Triumph-Vertragshändler zu den im Triumph-Benutzerhandbuch festgelegten Intervallen gewartet worden sein und die Wartung muss entsprechend im Wartungsnachweis eingetragen sein.

3.Defekte, die durch falsche Einstellungen, oder Reparaturen und Änderungen verursacht wurden, sind durch diese Garantie nicht abgedeckt.

4.Defekte, die durch Teile und Zubehörteile verursacht wurden, deren Verwendung nicht von Triumph Motorcycles genehmigt wurde, sind durch diese Garantie nicht abgedeckt.

5.Die Garantie erstreckt sich nicht auf Kosten für den Ausbau und Austausch von Teilen, es sei denn, sie gehören zur Erstausrüstung oder wurden von TRIUMPH MOTORCYCLES LIMITED empfohlen.

6.Die Garantie erstreckt sich nicht auf Kosten für den Transport der Maschine zu oder von einem Triumph-Vertragshändler, oder Ausgaben, die anfallen, während die Maschine aufgrund von Garantiereparaturen nicht fahrbereit ist.

7.Normale Wartungsarbeiten und normale Wartungsteile, wie Zündkerzen, Öl- und Luftfilter sind durch diese Garantie abgedeckt, aber nur, wenn ein Fertigungsfehler vorliegt. Ebenso sind Teile, die im Rahmen ihrer normalen Funktion einem Verschleiß unterliegen, wie Reifen, Leuchtmittel, Ketten, Bremsbeläge und Kupplungsplatten nur dann durch diese Garantie abgedeckt, wenn ein Fertigungsfehler vorliegt.

8Vordergabeldichtungen sind nicht durch diese Garantie abgedeckt, da sie Verschleiß ausgesetzt sind (besonders Steinschlagschäden an den inneren Gabelrohren).

9.Für die Abgasschalldämpfer des Motorrads gilt eine Garantie von 12 Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der allgemeinen Fahrzeuggarantie. Während der 12-monatigen Garantiedauer sind interne Korrosion und die Deformierung interner Leitbleche von der Garantie ausgeschlossen. Nach Ablauf dieses Zeitraums von 12 Monaten sind die Schalldämpfer des Motorrads von den Bedingungen dieser Garantie ausgeschlossen.

10.Andere Teile, die von der Garantie ausgeschlossen sind, sind Sitze, Gepäck, Lack, Chrom, polierte Aluminiumteile oder Abnutzungen an Zierteilen aufgrund von normalem Verschleiß, Belastung oder mangelhafter Wartung.

Unsachgemäßer Gebrauch ist jeder Gebrauch, der nicht im Einklang mit den im Abschnitt „Fahren mit dem Motorrad“ des Benutzerhandbuchs angegebenen Empfehlungen steht, und jeder Gebrauch, der den im gleichen Handbuch aufgeführten Warnungen entgegen steht. Ebenfalls unter unsachgemäßen Gebrauch fällt unter anderem jeder Gebrauch des Motorrads, der keinen normalen Straßenbetrieb darstellt.

11.Für Batterien gilt eine Garantie von 12 Monaten, beginnend ab dem ursprünglichen Kaufdatum. Nach Ablauf dieses Zeitraums von 12 Monaten ist die Batterie von den Bedingungen dieser Garantie ausgeschlossen. Diese Garantie gilt nur für Batterien, die von einem Triumph-Vertragshändler bezogen wurden.

12.Die Garantie erstreckt sich nicht auf kommerziell genutzte Maschinen.

13.Die Garantie deckt keine Schäden ab, die nicht innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Auftreten einem autorisierten Händler gemeldet wurden.

14.Die Garantie erstreckt sich nicht auf Maschinen, die unsachgemäß geschmiert wurden, oder für die der falsche Kraftstoff oder das falsche Schmiermittel verwendet wurde.

15.Sollte ein Garantiefall eintreten, haften Triumph Motorcycles und seine Vertragshändler nicht für entgangene Nutzung, Unannehmlichkeiten, Zeitverlust, wirtschaftliche Verluste oder andere Neben- oder Folgeschäden.

Diese Garantie und ihre Auslegung unterliegt englischem Recht. Alle Fragen, die im Zusammenhang mit dieser Garantie stehen, unterliegen der Gerichtsbarkeit englischer Gerichte.

Aussagen, Bedingungen, Zusicherungen, Beschreibungen oder Garantien jedweder Art, die anderweitig in Katalogen, Werbung oder anderen Veröffentlichungen jedweder Art enthalten sind, stellen keine Erweiterung, Änderung oder Aufhebung der hierin enthaltenen Angaben dar. Triumph Motorcycles behält sich das Recht vor, ohne Ankündigung Änderungen oder Verbesserungen an Modellen oder Maschinen vorzunehmen, ohne dass sich daraus eine Verpflichtung zu deren Umsetzung an bereits verkauften Maschinen ergibt. Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.

 

 

Es gibt Ihnen ein sicheres Gefühl beim Motorradfahren, zu wissen, dass Ihre Maschine den hohen Anforderungen der Triumph Motorcycles Limited entsprechend gewartet wird. Ihr Motorrad muss unter Umständen häufiger gewartet werden, wenn es unter anspruchsvollen Klimaverhältnissen und widrigen Bedingungen betrieben oder auf kurzen Strecken im Stopp-/Start-Betrieb genutzt wird. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Triumph-Vertragshändler.

Die erste Inspektion MUSS nach 500 Meilen/800 Kilometern/1 Monat durchgeführt werden, je nachdem, was zuerst eintritt.

Triumph Motorcycles hat die verwendeten Materialien, Beschichtungs- und Lackierverfahren mit großer Sorgfalt ausgewählt, damit seine Kunden ein Motorrad mit einem langlebigen, qualitativ hochwertigen Erscheinungsbild erhalten. Motorräder werden jedoch häufig unter widrigen Umweltbedingungen verwendet. In diesen Fällen ist es unumgänglich, dass das Motorrad gewaschen, getrocknet und nachgeschmiert wird, um besonders die Verfärbung von beschichteten und nicht beschichteten metallischen Oberflächen zu verhindern. Bei Bedarf erhalten Sie von Ihrem Händler weitere Informationen und Ratschläge. Das Erscheinungsbild Ihrer Maschine hängt letztendlich in hohem Maße von der Pflege ab, die sie erhält.